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   BGH, 16.08.1983 - 1 StR 436/83   

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https://dejure.org/1983,2899
BGH, 16.08.1983 - 1 StR 436/83 (https://dejure.org/1983,2899)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1983 - 1 StR 436/83 (https://dejure.org/1983,2899)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1983 - 1 StR 436/83 (https://dejure.org/1983,2899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besitz eines Haschischbrockens im Sinne einer tateinheitlichen Begehung trotz Reduzierung durch Abgabe an Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3; StGB § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 16.08.1983 - 1 StR 436/83
    Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich eindeutig, daß der Angeklagte mit dem Betäubungsmittel sowohl die deutsche Zoll- als auch die Hoheitsgrenze überschritten hat (vgl. im übrigen BGHSt 31, 215).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

    Auszug aus BGH, 16.08.1983 - 1 StR 436/83
    Das minderschwere, untergeordnete Delikt des Besitzes ist jedenfalls nicht in der Lage, die selbständigen Taten der Abgabe zu einer Einheit zu verbinden (vgl. zu allem die Senatsbeschlüsse vom 19.8.1982 - 1 StR 749/81 und 1 StR 87/82).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82

    Besitz von Betäubungsmitteln in den Begehungsformen der Abgabe und des

    Auszug aus BGH, 16.08.1983 - 1 StR 436/83
    Das minderschwere, untergeordnete Delikt des Besitzes ist jedenfalls nicht in der Lage, die selbständigen Taten der Abgabe zu einer Einheit zu verbinden (vgl. zu allem die Senatsbeschlüsse vom 19.8.1982 - 1 StR 749/81 und 1 StR 87/82).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    In einem solchen Falle ist zwischen Besitz und Abgabe Tateinheit anzunehmen (BGH Beschlüsse v. 19.8.1982 - 1 StR 87/82 - und v. 16.8.1983 - 1 StR 436/83; Beschluß des erkennenden Senats vom 25.9.1985 - 4 St 191/85).
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